Berufsbedingter Hautkrebs
Die Anerkennung von Hautkrebs als Berufserkrankung bei Berufstätigen, die draußen unter freiem Himmel arbeiten, ist noch relativ neu. Zu den sogenannten Outdoor-Workern gehören zum Beispiel Gärtner, Bauern, Bauarbeiter, Dachdecker oder Seeleute.
Die ständige Sonnenexposition führt bei diesen Arbeitern zum gehäuften Auftreten von UV-induziertem Hautkrebs und seinen Frühstufen: Aktinische Keratosen, Plattenepithelkarzinome oder Basalzellkarzinome.
In Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften werden individuelle Behandlungspläne für Sie zum Sonnenschutz und die Therapien des Hautkrebses erstellt. Die Behandlungskosten werden von der Berufsgenossenschaft (nach Genehmigung) auch noch im Rentenalter übernommen. Möglicherweise ergeben sich für Sie Rentenansprüche durch berufsbedingten Hautkrebs.